Spielausschuss
Gemäß Spiel- und Wettspielhandbuch des DGV muss es auf jeder Golfanlage einen Spielausschuss geben. Wesentliche Aufgabe des Spielausschusses ist es, den Spielführer in der Ausübung seines Amtes zu unterstützen und die mannigfaltigen Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Besteht keine gesonderte Regelung, ist der Spielausschuss gleichzeitig „Spielleitung“ im Sinne der Golfregeln für die Durchführung des allgemeinen Spielbetriebs (Privatrunden). In Wettspielen dagegen entscheidet ausschließlich die dafür verantwortliche und speziell eingesetzte Spielleitung über die auftretenden Regelfragen.
Die Mitglieder des Ausschusses werden gemäß §13 Abs. 2 der Satzung vom Vorstand für die Dauer der Wahlperiode des Vorstands berufen. Den Mitgliedern ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den Verbandsordnungen des DGV Vollmacht zur Regelung der ihnen durch die Verbandsordnungen zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Sportregularien erteilt.
Der Spielausschuss ist gleichzeitig auch Vorgabenausschuss unseres Clubs. Der Vorgabenausschuss ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten gemäß Abschnitt 3.4 des EGA-Vorgabensystems.
Gegenwärtige ständige Mitglieder des Spielausschusses sind:
Udo Schoenwald
(Clubspielleiter)